Fahrzeugklassen der Fahrschule Quandt
Informieren Sie sich hier ganz unverbindlich über die
verschiedenen Fahrzeugklassen,
das erforderliche Mindestalter sowie über das Fahrzeug mit
welchen die Ausbildung
bei uns absolviert wird. Wählen Sie einfach hier eine
Fahrzeugklasse aus.
Fahrerlaubnisklasse AM:
zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis max. 45
km/h Höchstgeschwindigkeit
und bis max. 50 cm³ - Hubraum oder bis 4 kW
Krafträder bis max. 45 km/h und bis max. 50 cm³ Hubraum, die
zusätzlich hinsichtlich
der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern
aufweisen (Fahrräder mit
Hilfsmotor)
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge
(Leermasse max. 350 kg) bis max. 45 km/h und bis max. 50
cm³ Hubraum oder bis 4 kW
Mindestalter: 16 Jahre
kein Vorbesitz
Einschluss: keine
Ausbildungsfahrzeug: mit eigenem Fahrzeug
Fahrerlaubnisklasse A1:
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 m³ Hubraum und bis
max. 11 kW und dreirädrige
KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern ab 50 m³ Hubraum
bei
Verbrennungsmotoren, über 45 km/h und bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
kein Vorbesitz
Einschluss: AM
Ausbildungsfahrzeug: Kawasaki BN 125 A
Fahrerlaubnisklasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW
Mindestalter: 18 Jahre
kein Vorbesitz
Einschluss: A1 und AM
Ausbildungsfahrzeug: Suzuki GSX 400 E
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die
vor dem 19.01.2013 erteilt
wurden, gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A
unbeschränkt.
Fahrerlaubnisklasse A:
Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 50 m³ Hubraum oder über 45
km/h
Höchstgeschwindigkeit 2und dreirädrige Krafträder über
15 kW und dreirädrige KFZ mit
symmetrisch angeordneten Rädern ab 50 m³ Hubraum
bei Verbrennungsmotoren,
über 45 km/h und mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre (dreirädrige KFZ - 21 J.)
21 Jahre bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
kein Vorbesitz
Einschluss: A2, A1 und AM
Ausbildungsfahrzeug: Honda CB 750
Fahrerlaubnisklasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A
– bis max. 3.500 kg
Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr als 8
Personen zzgl. Fahrer (auch mit
Anhänger bis max. 750 kg Gesamtmasse oder Anhänger über 750
kg, sofern 3.500 kg
Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre begleitetes Fahren oder
während der Ausbildung zum
Berufskraftfahrer
kein Vorbesitz
Einschluss: AM und L
Ausbildungsfahrzeug: VW CrossGolf V und VW Caddy
Fahrerlaubnisklasse 96:
KFZ der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, sofern die
zulässige Gesamtmasse
der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg
nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre begleitetes Fahren oder
während der Ausbildung zum
Berufskraftfahrer
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: keine
Ausbildungsfahrzeug: VW Caddy mit Anhänger
Fahrerlaubnisklasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger
oder Sattelanhänger mit max. 3.500 kg bestehen
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre begleitetes Fahren oder
während der Ausbildung zum
Berufskraftfahrer
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: keine
Ausbildungsfahrzeug: VW Caddy mit Anhänger
Fahrerlaubnisklasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-
oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und eingesetzt werden, mit max. 40
km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern mit max. 25 km/h, sowie
selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere
Flurförderfahrzeuge mit max. 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und
Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre
kein Vorbesitz
Einschluss: keine
ohne praktische Ausbildung
Fahrerlaubnisklasse T:
Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
oder Futtermischwagen
bis 40 km/h, die zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
und eingesetzt werden
Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h / 18 Jahre bis 60 km/h
kein Vorbesitz
Einschluss: Klasse AM und L
Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet
Fahrerlaubnisklasse C1:
LKW von 3,5 t bis 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: keine
Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet
Fahrerlaubnisklasse C1E:
LKW von 3,5 t bis 7,5 t mit Anhänger über 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Kl. C1
Einschluss: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von
Fahrzeugen der Klasse D1
berechtigt ist.
Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet
Fahrerlaubnisklasse C:
LKW über 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: C1
Ausbildungsfahrzeug: Scania GLZ mit mech. Schaltung oder
Mercedes Benz mit
EBS-Schaltung
Fahrerlaubnisklasse CE:
LKW über 7,5 t mit Anhänger über 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Kl. C
Einschluss: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum
Führen von Fahrzeugen
der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum
Führen von Fahrzeugen der Klasse D
berechtigt ist.
Ausbildungsfahrzeug: Scania GLZ mit mech. Schaltung oder
Mercedes Benz mit
EBS-Schaltung
Fahrerlaubnisklasse D1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A,
die zur Beförderung
von mehr als 8 bis max. 16 Personen zzgl. Fahrer
ausgelegt und gebaut sind und deren
Länge max. 8 m beträgt. (auch mit Anhänger bis 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: keine
Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet
Fahrerlaubnisklasse D1E:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Kl. D1
und einem Anhänger
über 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Kl. D1
Einschluss: BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von
Fahrzeugen der Kl. C1
berechtigt ist
Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet
Fahrerlaubnisklasse D:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A,
die zur Beförderung
von mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und
gebaut sind (auch mit Anhänger
bis 750 kg).
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: D1
Ausbildungsfahrzeug: Setra 215 UL
Fahrerlaubnisklasse DE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Kl. D
und einem Anhänger
über 750 kg bestehen.
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: Kl. D
Einschluss: BE, D1E, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen
von Fahrzeugen
der Kl. C1 berechtigt ist.
Ausbildungsfahrzeug: Setra 215 UL
Befristungen:
Führerscheine die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden,
werden auf 15 Jahre
befristet.
Führerscheine die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden,
sind bis zum 19. Januar
2033 umzutauschen.