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 Fahrzeugklassen der Fahrschule Quandt

 Informieren Sie sich hier ganz unverbindlich über die verschiedenen Fahrzeugklassen, 
 das erforderliche Mindestalter sowie über das Fahrzeug mit welchen die Ausbildung 
 bei uns absolviert wird. Wählen Sie einfach hier eine Fahrzeugklasse aus.

 Fahrerlaubnisklasse AM:

 zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
 und bis max. 50 cm³ - Hubraum oder bis 4 kW

 Krafträder bis max. 45 km/h und bis max. 50 cm³ Hubraum, die zusätzlich hinsichtlich
 der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit
 Hilfsmotor)

 dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
 (Leermasse max. 350 kg) bis max. 45 km/h und bis max. 50 cm³ Hubraum oder bis 4 kW

 Mindestalter: 16 Jahre
 kein Vorbesitz
 Einschluss: keine
 Ausbildungsfahrzeug: mit eigenem Fahrzeug

 Fahrerlaubnisklasse A1:

 Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 m³ Hubraum und bis max. 11 kW und dreirädrige
 KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern ab 50 m³ Hubraum bei
 Verbrennungsmotoren, über 45 km/h und bis zu 15 kW

 Mindestalter: 16 Jahre
 kein Vorbesitz
 Einschluss: AM
 Ausbildungsfahrzeug: Kawasaki BN 125 A

 Fahrerlaubnisklasse A2:

 Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW

 Mindestalter: 18 Jahre
 kein Vorbesitz
 Einschluss: A1 und AM
 Ausbildungsfahrzeug: Suzuki GSX 400 E

 Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt
 wurden, gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.

 Fahrerlaubnisklasse A:

 Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 50 m³ Hubraum oder über 45 km/h
 Höchstgeschwindigkeit 2und dreirädrige Krafträder über 15 kW und dreirädrige KFZ mit
 symmetrisch angeordneten Rädern ab 50 m³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren,
 über 45 km/h und mehr als 15 kW

 Mindestalter: 24 Jahre (dreirädrige KFZ - 21 J.)
 21 Jahre bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
 kein Vorbesitz
 Einschluss: A2, A1 und AM
 Ausbildungsfahrzeug: Honda CB 750

 Fahrerlaubnisklasse B:

 Kraftfahrzeuge – ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A – bis max. 3.500 kg
 Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer (auch mit
 Anhänger bis max. 750 kg Gesamtmasse oder Anhänger über 750 kg, sofern 3.500 kg
 Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.

 Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre begleitetes Fahren oder während der Ausbildung zum
 Berufskraftfahrer
 kein Vorbesitz
 Einschluss: AM und L
 Ausbildungsfahrzeug: VW CrossGolf V und VW Caddy

 Fahrerlaubnisklasse 96:

 KFZ der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse
 der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt

 Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre begleitetes Fahren oder während der Ausbildung zum
 Berufskraftfahrer
 Vorbesitz: Kl. B
 Einschluss: keine
 Ausbildungsfahrzeug: VW Caddy mit Anhänger

 Fahrerlaubnisklasse BE:

 Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
 oder Sattelanhänger mit max. 3.500 kg bestehen

 Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre begleitetes Fahren oder während der Ausbildung zum
 Berufskraftfahrer
 Vorbesitz: Kl. B
 Einschluss: keine
 Ausbildungsfahrzeug: VW Caddy mit Anhänger

 Fahrerlaubnisklasse L:

 Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
 Zwecke bestimmt sind und eingesetzt werden, mit max. 40 km/h und Kombinationen aus
 diesen Fahrzeugen und Anhängern mit max. 25 km/h, sowie selbstfahrende
 Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere 
 Flurförderfahrzeuge mit max. 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und
 Anhängern

 Mindestalter: 16 Jahre
 kein Vorbesitz
 Einschluss: keine
 ohne praktische Ausbildung

 Fahrerlaubnisklasse T:

 Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen
 bis 40 km/h, die zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
 und eingesetzt werden

 Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h / 18 Jahre bis 60 km/h
 kein Vorbesitz
 Einschluss: Klasse AM und L
 Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet

 Fahrerlaubnisklasse C1:

 LKW von 3,5 t bis 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg

 Mindestalter: 18 Jahre
 Vorbesitz: Kl. B
 Einschluss: keine
 Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet

 Fahrerlaubnisklasse C1E:

 LKW von 3,5 t bis 7,5 t mit Anhänger über 750 kg

 Mindestalter: 18 Jahre
 Vorbesitz: Kl. C1
 Einschluss: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1
 berechtigt ist.
 Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet

 Fahrerlaubnisklasse C:

 LKW über 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg

 Mindestalter: 18 Jahre
 Vorbesitz: Kl. B
 Einschluss: C1
 Ausbildungsfahrzeug: Scania GLZ mit mech. Schaltung oder Mercedes Benz mit
 EBS-Schaltung

 Fahrerlaubnisklasse CE:

 LKW über 7,5 t mit Anhänger über 750 kg

 Mindestalter: 18 Jahre
 Vorbesitz: Kl. C
 Einschluss: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen
 der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D
 berechtigt ist.
 Ausbildungsfahrzeug: Scania GLZ mit mech. Schaltung oder Mercedes Benz mit
 EBS-Schaltung

 Fahrerlaubnisklasse D1:

 Kraftfahrzeuge, ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A, die zur Beförderung
 von mehr als 8 bis max. 16 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sind und deren
 Länge max. 8 m beträgt. (auch mit Anhänger bis 750 kg).

 Mindestalter: 21 Jahre
 Vorbesitz: Kl. B
 Einschluss: keine
 Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet

 Fahrerlaubnisklasse D1E:

 Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger
 über 750 kg bestehen.

 Mindestalter: 21 Jahre
 Vorbesitz: Kl. D1
 Einschluss: BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Kl. C1
 berechtigt ist
 Ausbildungsfahrzeug: wird angemietet

 Fahrerlaubnisklasse D:

 Kraftfahrzeuge, ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A, die zur Beförderung
 von mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger
 bis 750 kg).

 Mindestalter: 24 Jahre
 Vorbesitz: Kl. B
 Einschluss: D1
 Ausbildungsfahrzeug: Setra 215 UL

 Fahrerlaubnisklasse DE:

 Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Kl. D und einem Anhänger
 über 750 kg bestehen.

 Mindestalter: 24 Jahre
 Vorbesitz: Kl. D
 Einschluss: BE, D1E, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen
 der Kl. C1 berechtigt ist.
 Ausbildungsfahrzeug: Setra 215 UL

 Befristungen:

 Führerscheine die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, werden auf 15 Jahre
 befristet.

 Führerscheine die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar
 2033 umzutauschen.